Informationen zur Brauchbarkeitsprüfung

Veranstalter der Brauchbarkeitsprüfung sind die örtlichen Jägerschaften die für ihren Bereich im Namen der Landesjägerschaft Niedersachsen die Prüfung durchführen.


Die Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen ist in Ihrer aktuellen Fassung bei der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. 
(http://www.ljn.de/ueber_uns/fuer_unsere_mitglieder/downloads/ ) unter “HUNDEWESEN” als PDF-Datei herunterzuladen.
 


Ebenfalls auf dieser Seite unter “HUNDEWESEN” sind die Anmeldeformulare für die verschiedenen Brauchbarkeiten als PDF-Datei herunterzuladen:
  

  1.  Anmeldung Prüfung Zusatzfächer HZP (BrP1D) 
 
  2.  Anmeldung zur gesamten Brauchbarkeitsprüfung (BrP1A) 
 
  3.  Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung für Nachsuchenhunde (BrP1B) 
 
  4.  Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung für Stöberjagdhunde (BrP1C) 

Informationen zur Anmeldung/Nennung

Anmeldungen /Nennungen müssen bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin mit entsprechendem Anmeldeformular und Kopie der Ahnentafel (Vor- und Rückseite) erfolgen.

Nennungen an den Obmann für das Jagdhundewesen der Jägerschaft Osnabrück-Land e. V.

Reinhard Hartmann
Uphöfener Feld 8
49176 Hilter-Borgloh

Mail: r.hartmann@uphoefen.de

Hinweis: 

Nennungen sind nur gültig in Verbindung mit dem Eingang des Nenngeldes auf dem Vereinskonto: 
Volksbank Georgsmarienhütte-Bissendorf-Hagen 
Kontonr.: 500 450 1600 (BLZ: 265 659 28) 
BCI: GENODEF1HGM IBAN: DE48 2656 5928 5004 5016 00 

Der Verein behält sich das Recht vor, die Prüfung aus besonderen Gründen (z. B. zu geringe Anzahl von Meldungen) kurzfristig abzusagen.